RECHTE BEZÜGLICH
DES DATENSCHUTZES NACH ART. 13 DES GESETZES 675/96
Bezüglich
der Behandlung der persönlichen Daten hat der Betroffene
die nachstehenden Rechte
A
- Auf Anfrage ist dem Betroffenen zu bestätigen
ob über ihn persönliche Daten vorliegen oder nicht,
auch falls diese noch nicht gespeichert wurden. Die Mitteilung
hat in verständlicher Form zu erfolgen und muss neben
den Daten und deren Herkunft die Logik und den Zweck für
deren Behandlung enthalten. Die Anfrage kann in Abständen
von nicht weniger als 90 Tagen wiederholt werden, soweit
nicht berechtigte Gründe vorliegen welche eine kürzere
Frist rechtfertigen;
B - Der Betroffene kann die Löschung, die Umwandlung
in eine anonyme Form oder die Sperre von Daten, die gesetzeswidrig
behandelt wurden, verlangen. Dies gilt auch für die
Daten, deren Speicherung, bezüglich des Zweckes für
den sie gesammelt und anschließend behandelt wurden,
unnötig ist;
C
- Auf Wunsch des Betroffenen sind die Daten auf den neuesten Stand zu bringen oder, soweit der Betroffene daran interessiert ist, zu ergänzen;
D
- Bezüglich der Handlungen nach den Abschnitten b.
und c. ist dem Betroffenen zu bestätigen, dass diese
und deren Inhalt auch demjenigen mitgeteilt wurden, an den
die Daten weitergegeben wurden. Dies gilt nicht, falls dies
gar nicht oder nur mit - im Vergleich zur Auswirkung - unverhältnismäßig
großem Aufwand möglich sein sollte;
E
- Der Betroffene hat das Recht aus legitimen Gründen
der Behandlung der, ihn betreffenden, Daten ganz oder teilweise
zu widersprechen, obwohl diese mit dem Zweck deren Sammlung
zusammenhängen;
F
- Der Betroffene hat das Recht der Behandlung der,
ihn betreffenden, Daten ganz oder teilweise zu widersprechen,
soweit diese dazu bestimmt sind kommerzielle Informationen
oder Werbematerial zuzusenden, Direktverkauf oder Marktforschung
zu betreiben sowie interaktive, kommerzielle Mitteilungen
zu machen. Der Betroffene ist vom Eigentümer der Daten
spätestens bei deren Weitergabe oder Mitteilung darüber
zu informieren, dass er dieses Recht kostenlos in Anspruch
nehmen kann.
Die Rechte kann
der Betroffene mittels Einschreibebrief wahrnehmen, sowie durch
Vollmacht oder Prokura Einzelpersonen oder Vereinigungen mit
der Wahrnehmung beauftragen.